Unser Azubi Jan Appelgrün 1. Kammer-und Landessieger 2020

 

Schornsteinfegermeister Johannes Dold

 

Ihr Sicherheits-, Umwelt-und Energieexperte


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Leistungsverzeichnis


1 AW = 1,10 EUR netto 

Kürzel


Erklärung


Kürzel


Erklärung


Kürzel


Erklärung


Kürzel


Erklärung
 
                 
1 1x jährlich g gerades Jahr d dreijährig ab 2010 ü fünfjährig ab 2010  
2 2x jährlich u ungerades Jahr e dreijährig ab 2008 i fünfjährig ab 2011  
3 3x jährlich j jährlich (*) z dreijährig ab 2009 w fünfjährig ab 2012  
4 4x jährlich f bei Feuer-stättenschau     r fünfjährig ab 2013  
            v fünfjährig ab 2014  
(*) jährlich wird verwendet, wenn ein Kürzel nicht mit 1-4 kombiniert werden kann, z. B. GÖ, GK
                 
Kürzel AW altes Kürzel Bezeichnung  
GRUNDGEBÜHREN
GS 9,2 GG1 Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten, die an senkrechten Teilen von Abgbasanlagen durchgeführt werden  
GP 3,5 GG2 Grundwert je Gebäude für Emissions-messungen, Abgaswegüberprüfungen und Feuerstättenschauen, wenn keine Kehr- und Überprüfungsarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen durchgeführt werden  
12,9 GG3 Grundwert je Gebäude, wenn Überprüfungs- und Messarbeiten nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 KÜO (bei Öl) in einem Arbeits-gang durchgeführt werden(ZL)  
GK 18,9   Grundwert je Gebäude, wenn Überprüfungs-arbeiten nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 undEmissionsmessungen nach § 15 1.BImSchV zusammen mit Kehrarbeiten (Festbrennstoff) nach Anlage 1 Nummer 1.1 bis 1.8 und 2.1 bis 2.3 in einem Arbeitsgang durchgeführt werden (ZL)  
                 
Kürzel AW altes Kürzel Bezeichnung  
FAHRPAUSCHALE
FP 8,2 WP, WPM, WPA, WPf Anteilige Fahrpauschale für die An- und Abfahrt unter Beachtung von § 3 Absatz 3 für jeden notwendigen Arbeitsgang je Nutzungseinheit, in der Arbeiten nach den Nummern 1.1 bis 4.6 durchgeführt werden  
FK 1,6   Bei Arbeiten nach Nummer 5 für zusätzliche Fahrten für jeden im Kehrbezirk zusätzlich zurückgelegten Kilometer als besonderes Entgelt  
  3. Stelle:              
                 
Kürzel Erklärung Kürzel Erklärung  
F feste Brennstoffe B Blockheizkraftwerke  
M messpflichtige Anlagen für feste Brennstoffe Ö nicht messpflichtige Anlage für flüssige Brennstoffe  
H Holzpellets R Räucheranlagen  
                 
                 
Kürzel AW altes Kürzel Bezeichnung    
SCHORNSTEINE
SK 0,3 S1, S2, S3, S4 Kehrarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je Abgasanlage für jeden vollen und angefangenen Meter  
 
 
 
 
 
SB 0,8 B Kehrarbeiten bei innenbesteigbaren Schornsteinen von mehr als 1600 cm² Querschnitt, abweichend von Nummer 2.1 je Arbeitsminute  
 
 
 
                 
Kürzel AW altes Kürzel Bezeichnung    
RÄUCHERKAMMER, RAUCHWAGEN, RAUCHERZEUGER
RPF 0,7 RH Räucherkammer für jeden vollen und angefangenen Quadratmeter zu kehrende Flächeprivat genutzt  
RGF 3,3 RG Räucherkammer für jeden vollen und angefangenen Quadratmeter zu kehrende Flächegewerblich genutzt  
RWF 6,7 RW Rauchwagen  
REF 0,8   Raucherzeuger je Arbeitsminute  
                 
Kürzel AW altes Kürzel Bezeichnung    
ABGASKANAL
KK 1,5 KA Abgaskanal für jeden vollen und angefangenen Meter bis 500 cm² Querschnitt  
 
 
 
 
KM 2,4 KB Abgaskanal für jeden vollen und angefangenen Meter über 500 cm² bis 2500 cm² Querschnitt  
 
 
 
 
KG 6,0 KC Abgaskanal für jeden vollen und angefangenen Meter über 2500 cm² Querschnitt  
 
 
 
 
                 
Kürzel AW altes Kürzel Bezeichnung    
ABGASROHR (VERBINDUNGSSTÜCK)
VE 7,0 R Abgasrohr (Verbindungsstück) für den ersten Meter (einschließlich Reinigungs-öffnung und einer Richtungsänderung)  
 
 
 
 
VM 1,0 RI (bei NWL über 120 kW) Abgasrohr (Verbindungsstück) je weiteren vollen und angefangenen Meter)  
 
 
 
 
VB 3,0 RIÄ (bei NWL über 120 kW) Abgasrohr (Verbindungsstück) je weitere Richtungsänderung (Bogen)  
 
 
 
 
VF 4,1 RS Zuschlag je Rohr bei staubfreier Kehrung mittels Staubsauger  
 
 
 
 
VR 6,7 RID (bei NWL über 120 kW) Zuschläge für Abgasrohre, die nicht ausschließlich privat genutzt werden je wärmegedämmter Reinigungsöffnung  
 
 
 
 
VD 4,9 RIU (bei NWL über 120 kW) Zuschläge für Abgasrohre, die nicht ausschließlich privat genutzt werden je Abgasrohr über Durchgangshöhe (2,5m)  
 
 
 
 
OK 1,3 OK Rauchfang vom offenen Kamin  
                 
                 
  3. Stelle:              
                 
Kürzel Erklärung Kürzel Erklärung  
A Allgemein Ö Flüssige Brennstoffe (Öl)  
B Blockheizkraftwerke F Feste Brennstoffe  
N Notstromaggregat P positiver Druck  
                 
                 
Kürzel AW altes Kürzel Bezeichnung  
Überprüfung einschließlich einer ggf. erforderlichen Kehrung, Feuerstättenschau
0,3 S1, S2, S3, S4 Überprüfungsarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je Abgasanlage, für jeden vollen und angefangenen Meter(flüssige Brennstoffe Öl)  
 
SG 0,3 G Überprüfungsarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je Abgasanlage, für jeden vollen und angefangenen Meter(gasförmige Brennstoffe Gas)  
 
 
SU 0,3 S1, S2, S3, S4 Überprüfungsarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je Abgasanlage, die unbenutzt ist  
                 
Kürzel AW altes Kürzel Bezeichnung    
Abgaswegüberprüfung für Feuerstätten mit flüssigen Brennstoffen
ÖE 13,8   Abgaswegüberprüfung inkl. Überprüfung der Verbrennungslufteinrichtungen und die Ausstellung der Bescheinigung für die erste Prüfstelle  
 
ÖR 7,3   Abgaswegüberprüfung inkl. Überprüfung der Verbrennungslufteinrichtungen und die Ausstellung der Bescheinigung für jede weitere Prüfstelle im selben Aufstellungsraum  
 
ÖN 8,3   Abgaswegpüberprüfung inkl. Überprüfung der Verbrennungsluft-einrichtungen und die Ausstellung der Bescheinigung für jede weitere Prüfstelle in einem anderen Aufstellungsraum derselben Nutzungseinheit  
 
                 
                 
Kürzel AW altes Kürzel Bezeichnung    
Abgaswegüberprüfung für raumluftabhängige Gasfeuerstätten (Art B)
BE 15,5 A1, CO Abgaswegüberprüfung einschließlich der CO-Messung, die Überprüfung der Verbren-nungslufteinrichtungen und die Ausstellung der Bescheinigung für die erste Prüfstelle in der Nutzungseinheit  
 
BR 8,7 A2, CO Abgaswegüberprüfung einschließlich der CO-Messung, die Überprüfung der Verbren-nungslufteinrichtungen und die Ausstellung der Bescheinigung fürjede weitere Prüfstelle im selben Aufstellungsraum  
 
BN 9,7 A1, CO Abgaswegüberprüfung einschließlich der CO-Messung, die Überprüfung der Verbren-nungslufteinrichtungen und die Ausstellung der Bescheinigung für jede weitere Prüfstelle in einem anderen Aufstel-lungsraum in der selben Nutzungseinheit  
 
                 
Kürzel AW altes Kürzel Bezeichnung    
Abgaswegüberprüfung für raumluftunabhängige Gasfeuerstätten (Art C)
CE 18,9 A1, A3, CO Abgaswegüberprüfung einschließlich CO-Messung, der Überprüfung der Verbren-nungslufteinrichtungen, die Ausstellung der Bescheinigung und die Ringspaltmessung (erste Prüfstelle in der Nutzungseinheit)  
CR 11,7 A2, A3, CO Abgaswegüberprüfung einschließlich CO-Messung, der Überprüfung der Verbren-nungslufteinrichtungen, die Ausstellung der Bescheinigung und die Ringspaltmessung (jede weitere Prüfstelle in dem selben Aufstellungsraum)  
CN 12,2 A1, A3, CO Abgaswegüberprüfung einschließlich CO-Messung, der Überprüfung der Verbren-nungslufteinrichungen, die Ausstellung der Bescheinigung und die Ringspaltmessung (jede weitere Prüfstelle in einem anderen Aufstellungsraum der selben Nutzungseinheit)  
                 
                 
Kürzel AW altes Kürzel Bezeichnung    
Abgaswegüberprüfung für Gasfeuerstätten ohne Gebläse mit Verbrennungsluftzufuhr und Abgasabführung über die Außenwand
WE 16,0 A1, A3, CO Abgaswegüberprüfung einschließlich CO-Messung, die Überprüfung der Verbren-nungslufteinrichtungen, die Ausstellung der Bescheinigung und die Ringspaltmessung (erste Prüfstelle in der Nutzungseinheit)  
WR 8,9 A2, A3, CO Abgaswegüberprüfung einschließlich CO-Messung, die Überprüfung der Verbren-nungslufteinrichtungen, die Ausstellung der Bescheinigung und die Ringspaltmessung (für jede weitere Prüfstelle im selben Aufstellungsraum in der Nutzungseinheit)  
WN 9,3 A1, A3, CO Abgaswegüberprüfung einschließlich CO-Messung, die Überprüfung der Verbren-nungslufteinrichtungen, die Ausstellung der Bescheinigung und die Ringspaltmessung (für jede weitere Prüfstelle in einem anderen Aufstellungsraum in der Nutzungseinheit)  
RS 0,8   Müssen im Ringspalt Reinigungsarbeiten durchgeführt werden, wird eine zusätzliche Gebühr erhoben,je Arbeitsminute  
10,0   Wiederholungsüberprüfung nach § 1 Absatz 2 Satz 2  
                 
Kürzel AW altes Kürzel Bezeichnung    
Überprüfung von Verbrennungsluft- und Abluftanlagen nach Anlage 1 Nummer 1.9 und 2.4
LL 1,0 LA Leitungen je vollen und angefangenen Meter  
0,5   Jede nicht leitungsgebundene notwendige Öffnung ins Freie  
LS 0,3 LS Schächte je vollen und angefangenen Meter  
                 
Kürzel AW altes Kürzel Bezeichnung mögliche Kombinationen  
Feuerstättenschau
FSM 1,0 FS1 Feuerstättenschau für jeden vollen und angefangenen Meter von senkrechten Teilen von allein stehenden Abgasanlagen und Gruppen von Abgasanlagen FSM
FSF 3,1 FS2 Zuschlag je Feuerstätte FSF
ZBD 10,0   Ausstellung eines Feuerstättenbescheides für bis zu 3 Feuerstätten / Anlagen ZBD
ZBM 2,0   Zuschlag je Feuerstätte / Anlage bei mehr als 3, maximal 30 ZBM
                 
Kürzel AW altes Kürzel Bezeichnung    
Emissionsmessung
MÖA 10,3   Anlagen zur Verbrennung flüssiger Brennstoffe(Öl) in der Nutzungseinheit zusammen mit Abgaswegüberprüfung  
MÖE 19,1 M1 Anlagen zur Verbrennung flüssiger Brennstoffe (Öl) in der Nutzungseinheit ohne Abgaswegüberprüfung für die erste Messstelle  
MÖW 17,2 M2 Anlagen zur Verbrennung flüssiger Brennstoffe(Öl) in der Nutzungseinheit ohne Abgaswegüberprüfung für jede weitere Messstelle  
MÖD 5,8 Zuschlag bei Messstelle über Durchgangshöhe(Öl)  
MGA 6,5 MG1 Anlagen zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe je Messstelle in der Nutzungseinheit zusammen mit Abgaswegüberprüfung  
MGE 15,3 MG2 Anlagen zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe je Messstelle in der Nutzungseinheit ohne Abgaswegüberprüfung für die erste Messstelle  
MGW 13,5 MG3 Anlagen zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe je Messstelle in der Nutzungseinheit ohne Abgaswegüberprüfung für jede weitere Messstelle  
MGD 5,8 Zuschlag bei Messstellen über Durchgangshöhe(Gas)  
MKE 62,3 MF3 Anlagen zur Verbrennung von Kohle in der Nutzungseinheit für die erste Messstelle  
MKW 57,7 MF4 Anlagen zur Verbrennung von Kohle in der Nutzungseinheit fürjede weitere Messstelle  
MHE 75,7 MF3 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach Absatz 1 Nummer 4 bis 8(Holz) 1. BImSchV erste Messstelle in der Nutzungseinheit  
MHW 70,0 MF4 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach Absatz 1 Nummer 4 bis 8 (Holz) 1. BImSchV jede weitere Messstelle in der Nutzungseinheit  
MSA nach Aufwand   Auswertung der Messung staubförmiger Emissionen  
MW     Wiederholungsmessung MW