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Schornsteinfegermeister Johannes Dold

 

Ihr Sicherheits-, Umwelt-und Energieexperte


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Reform des Schornsteinfegerhandwerks

Reform des Schornsteinfegerhandwerks

 

Gesetzesänderung

Änderungen für Hauseigentümer: Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ab 1. Januar 2013. Ab dem Jahreswechsel können Hauseigentümer ihren Schornsteinfeger auswählen.
Sankt Augustin, 19. September 2012. Ab dem 1. Januar 2013 ändert sich das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ab diesem Zeitpunkt für alle Hauseigentümer die Möglichkeit besteht, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen. Nach Ablauf der seit 2008 laufenden Übergangsfrist sollten Hauseigentümer in den nächsten Wochen die Weichen dafür stellen, wer sich um ihre Feuerungsanlage kümmern soll.

Den Stein, der Auslöser für diese Veränderung war, hat die Europäische Union ins Rollen gebracht. Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2003 zwang die Bundesregierung zum Handeln und zur Aufhebung des sogenannten Monopols der bundesdeutschen Schornsteinfeger. Während sich bislang der jeweilige Bezirksschornsteinfeger um das ordnungsgemäße Funktionieren der Feuerungsanlage selbstständig kümmerte, soll nun Konkurrenz das Geschäft beleben.

„Für die Hauseigentümer hat dies zur Konsequenz, dass sie sich künftig selbst darum kümmern müssen, dass ihre Heizungsanlage regelmäßig gekehrt und überprüft wird.“, informiert Stephan Langer, Vorstand Presse- und Öffentlichkeit im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.
Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten bleibt jedoch der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig. Er ist auch weiterhin Ansprechpartner des Hauseigentümers. Zu den hoheitlichen Tätigkeiten zählen die Feuerstättenschau als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlagen, also aller Feuerstätten und Schornsteine. „Hoheitlich dem Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übertragen bleibt auch die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit, die Bauabnahmen neuer Feuerstätten und Schornsteine, die Durchführung von behördlich angeordneten Ersatzvornahmen, wenn der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und die Erstellung des sogenannten Feuerstättenbescheids.“, so Langer. Alle weiteren Schornsteinfegertätigkeiten sind dagegen nicht hoheitlich und können ab dem 1. Januar 2013 an jeden qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb vergeben werden.
Bis Ende 2012 muss der zuständige Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger jedem Hauseigentümer einen Feuerstättenbescheid ausstellen. Dieser bescheinigt, welche Art Feuerungsanlage sich in dem angegebenen Haus befindet und welche Aufgaben dort zu erledigen sind. Der Feuerstättenbescheid wird auf Grundlage der Feuerstättenschau, die zweimal in sieben Jahren durchzuführen ist, erlassen. Die Ausstellung und ständige Kontrolle der im Feuerstättenbescheid festgelegten Fristen führt zu einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand für den Schornsteinfeger.Der Hauseigentümer muss anhand spezieller Formblätter seinem zuständigen Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachweisen, dass die geforderten Arbeiten durchgeführt wurden. „Die Verantwortung und damit das verbundene Risiko für die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung liegt nun beim Eigentümer.“, erläutert Langer. Gehen die Formulare nicht fristgerecht ein, muss der Bezirksschornsteinfeger die nicht erledigten Arbeiten der Behörde weitermelden. „Wer seinen bisherigen Schornsteinfeger weiterhin beauftragt,umgeht das aufwendige Formblattsystem“, weist Langer auf eine Möglichkeit der Verfahrenserleichterung hin.

Nicht nur die Formalitäten nehmen zu, wenn ein neuer Schornsteinfeger beauftragt wird. Immobilieneigentümer müssen auch mit steigenden Kosten rechnen. Die Erfahrungen mit dem gewachsenen Verwaltungsaufwand haben gezeigt, dass die in der Vergangenheit festgelegten Gebühren und die Kosten für den Bescheid den Aufwand bei weitem nicht decken. Dies hängt damit zusammen, dass die Feuerstättenschau nicht wie in der Vergangenheit zwangsläufig mit anderen Tätigkeiten zusammen ausgeführt wird. Die sich daraus ergebenden Synergie-Effekte entfallen.
 
Ob für die nicht hoheitlichen Tätigkeiten, wie Schornsteinkehrung, Abgaswegeüberprüfung und Immissionsschutzmessung die Kosten steigen werden, bleibt abzuwarten. Einheitlich festgelegte Gebühren gibt es auf alle Fälle dafür nicht mehr. Die Preise sind frei und orientieren sich an der Kostenstruktur des einzelnen Schornsteinfegerbetriebes, der den Auftrag erhält.
Viele Schornsteinfegerbetriebe verschicken in diesem Jahr Informationen verbunden mit dem Angebot, auch ab dem 1. Januar 2013 den Kunden mit ihren Dienstleistungen zur Verfügung zu stehen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass auch die Schornsteinfegerbetriebe ein Stück Planungssicherheit brauchen. Gleiches gilt auch für Informationen über zusätzliche Dienstleistungsangebote, wie zum Beispiel das Angebot zur Durchführung der Gashausschau. Stephan Langer betont, dass es sich hierbei um ein Angebot an den Kunden handelt und keine gesetzliche vorgeschriebene Maßnahme darstellt.
Aufhebung des Nebentätigkeitsverbots
 
Neben der teilweisen Öffnung der Schornsteinfegerarbeiten für den Wettbewerb, eröffnet die Neuregelung dem Schornsteinfegerhandwerk aber auch neue Chancen. Durch die Aufhebung des Nebentätigkeitsverbots ist der Schornsteinfeger künftig nicht mehr nur auf die klassischen Schornsteinfegertätigkeiten beschränkt. Er kann sich zusätzlich beispielsweise verstärkt der Energieberatung widmen oder sein Angebot als Schornsteinfeger mit sonstigen Tätigkeiten "rund ums Haus und den Brandschutz" komplettieren.
 
Kaminkehrer und Europa


Mit Unverständnis und Besorgnis verfolgen wir zzt. - im Rahmen des Reformprozesses im Kaminkehrerhandwerk - die Angriffe im Internet und in den Medien gegen unseren Berufsstand, wie sinnlos und überholt die Arbeit des Kaminkehrers sei und dass man diesen Beruf doch wohl gleich auflösen sollte. Aber bei der täglichen Arbeit begegnen den Kaminkehrern ganz andere Situationen, die uns immer wieder darin bestätigen, wie wichtig diese Arbeit ist!
In Zeiten, wo die Devise "Geiz ist geil" zählt, müssen wir verstärkt feststellen, dass die Kunden bei ihrer Heizungsanlage oder ihrem Kamin, was die Wartung, Eigenkontrolle oder die Reparatur betrifft, an der falschen Stelle sparen. So haben wir in diesem Jahr bereits zahlreiche Anlagen mit einem stark erhöhten CO-Wert (giftiges Kohlenmonoxid von über 1000 ppm) beanstanden müssen, da z.B. keine Wartung erfolgt ist.
Flächendeckende Wartungsverträge gibt es in Deutschland nicht, im Gegenteil, meist wird eine Wartung erst nach dem Besuch des Kaminkehrers durch dessen Informationen über den Heizungszustand ausgelöst. Die Palette der Mängel, die uns täglich an Feuerungsanlagen begegnen ist lang, sie reicht von defekten Abgasrohren, Abgasaustritt, erhöhten oder überschrittenen CO-Gehalt im Abgas, hohem Abgasverlust (hoher verbrauch), starker Rußbildung im Abgas, keine Brandschutzabstände von Feuerstätten und Kaminen zu brennbaren Bauteilen, bis zu total verstopften Kaminen durch falsche Befeuerung.
Wir können deshalb diese fast aggressive Haltung dem Kaminkehrerhandwerk gegenüber absolut nicht verstehen. Es wird immer davon gesprochen, wie sicher heute alle Heizungen sind und man tut so, als ob alles flächendeckend von Heizungsfirmen gewartet und kontrolliert wird und dass man uns Kaminkehrer eigentlich nicht mehr braucht.
Das ist definitiv nicht so, alle Kaminkehrer und viele unserer Kunden sehen es bei der täglichen Arbeit! Und wir sind froh - für unsere Kunden und für unsere Umwelt - dass zahlreiche dieser Mängel entdeckt und behoben wurden, übrigens stets in guter Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Heizungsfachfirmen.
Eine Pauschalverurteilung des gesamten Kaminkehrerhandwerks ist der falsche Weg und wird all jenen Kolleginnen und Kollegen, die täglich ordentlich, freundlich, sorgsam, neutral und ohne Verkaufsinteresse ihre Arbeit verrichten, nicht gerecht.
 
Übersicht über die Regelungen in unseren Nachbarländern 

Die Geschichte des Schornsteinfegerhandwerks beginnt mit dem Bau der ersten Rauchabzüge im Mittelalter und hat sich, so belegen es alte Dokumente, von Italien aus über Europa hinaus fast weltweit entwickelt. Über die Abstammung der Schornsteinfeger aus dem Italienischen geben alte Dokumente beredtes Zeugnis. Viele von ihnen hießen mit Nachnamen Fumi, Baretti, Balazi oder Petrazzo. In den Dokumenten von Johann Boscan steht z.B., dass er als Kaminfeger aus dem "Mayländischen am Choma See" (Comer See) eingetragen war und bei Jakob Cavallo kann man lesen, dass er vor seiner Tätigkeit in Deutschland als Kaminfeger in Matefo im Vigiczer-Tal tätig war. In einem Meisterbuch aus dem Jahre 1729 ist zu ersehen wie sich das Schornsteinfegerhandwerk bereits in dieser Zeit in Europa verbreitet hatte. Hier sind unter anderem Zunftbrüder (Zünfte waren die Vorläufer unserer heutigen Innungen) aus Aarhus, Kopenhagen und Odense (Dänemark), aus Göteborg, Malmö und Stockholm (Schweden), aus Bergen (Norwegen) und aus Sankt Petersburg (Russland) eingetragen. Die Dokumente verschiedener deutscher Kehrordnungen belegen, dass diese zum Ende des 15. Jahrhunderts erlassen wurden. Erste feste Kehrbezirke gab es in Deutschland im 16./17. Jahrhundert, um die sich ein Schornsteinfegermeister bewerben konnte. Diese Bewerbung musste im Allgemeinen bei einem Königlichen Amt eingereicht werden, die bei Eignung des Bewerbers diesen zum Königlich privilegierten Schornsteinfegermeister" in einem Kehrbezirk bestellte. Noch heute bestehen europaweit Kehr- und Überprüfungspflichten für Feuerungsanlagen (Schornsteine, Abgasleitungen, Verbindungsstücke und Feuerstätten). Dazu gehören auch feste Kehrbezirke und ein darin verantwortlicher Schornsteinfeger. Nur der Vollzug dieser Vorgaben wird hier und dort anders bzw. gar nicht geregelt. Interessant ist hier ein Blick über die Grenzen. Wie ist die Tätigkeit der Schornsteinfeger in anderen Ländern organisiert?

Welche Vor- und Nachteile verbinden sich mit den verschiedenen Systemen?

Insbesondere die Frage nach der Sicherheit für die Menschen ist dabei relevant. Schauen wir uns einmal um in unserem europäischen Umfeld und beginnen im Norden.

Finnland

Alte Gesetze, die das finnische Schornsteinfegerhandwerk betreffen, gehören zu der Gesetzgebung des Rettungswesens. Nach diesem Gesetz ist jeder Hausbesitzer verpflichtet seine Feuerstätten, Schornsteine und Abluftanlagen regelmäßig kehren zu lassen. Das Rettungswesen kann den Schornsteinfegerdienst selbst anbieten bzw. dieses verpachtet diese Dienste an einen Schornsteinfeger. Die Kehrordnung vom 1.8.2005 schreibt die jährliche Reinigung der Schornsteine mit dem Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe und die Reinigung von Schornsteinen mit dem Anschluss von Feuerstätten für flüssige Brennstoffe alle zwei Jahre vor. Seit dem 1.10.2001 müssen jährlich die Lüftungsanlagen von gewerblichen Küchen, Bäckereien, Wäschereien, Maler- und Tischlerwerkstätten und Räuchereien gereinigt werden. In Krankenhäusern, Alten- oder Wohnheimen, Hotels und Restaurants, Schulen und Kindergärten sind diese Lüftungsanlagen alle fünf Jahre zu reinigen. Die Gebühren für die Kehrarbeiten werden von den Ortsverwaltungen festgelegt. Der Bezirksinhaber muss Kehrlisten führen, deren Kontrolle der Ortsverwaltung obliegt. In den finnischen Betrieben sind durchschnittlich 10 Schornsteinfeger beschäftigt.

Norwegen

Die Kehrung der Schornsteine ist mit mind. einmal im Jahr staatlich vorgegeben, je nach Nutzungsart werden die Schornsteine (feste Brennstoffe 6x jährlich, flüssige Brennstoffe 2x jährlich) häufiger gereinigt. Die technische Überprüfung der Feuerstätten erfolgt mind. einmal innerhalb von vier Jahren. Die Bestellung in einen festen Kehrbezirk erfolgt über eine der 435 Kommunen, in deren Auftrag der Schornsteinfeger die fälligen Kehr- und Überprüfungsarbeiten ausführt. Holz ist der überwiegend eingesetzte Brennstoff in Norwegen, Öl hat nur einen Anteil von ca. 6%. Die Statistik der Norwegischen Feuerwehr belegt, dass etwa 4% der Brandtoten auf mangelhafte Feuerungsanlagen zurückzuführen sind. In Ferienhäusern liegt der Anteil sogar bei 20%.

Schweden

Hier beruft die jeweilige Kommune einen Schornsteinfeger in ihre Dienste und überträgt ihm die staatlich vorgegebenen kehr- und überprüfungspflichtigen Aufgaben. Abgasanlagen für Festbrennstoff-Zentralheizungen werden sechsmal, Abgasanlagen für Einzelöfen werden je nach Gebrauch ein- bis dreimal und Abgasanlagen von Ölfeuerstätten werden einmal im Jahr gereinigt. Ein 2004 erlassenes Gesetz in Schweden verpflichtet jeden Schornsteinfeger ab 2005 in jedem Gebäude seines Kehrbezirks eine Brandschutzkontrolle durchzuführen. Dabei registrierten die Schornsteinfeger im ersten Jahr etwa 145.000 Mängel, davon stellten über 2.500 Mängel eine erhebliche Brandgefahr dar.

Dänemark
Eine Bekanntmachung des Umwelt- und Energieministeriums regelt die Überprüfung und Messung der Feuerungsanlagen. Die jeweilige Kommune beruft einen Schornsteinfeger als beliehenen Unternehmer in ihre Dienste. Für die Ausführung der staatlich vorgegebenen kehr- und überprüfungspflichtigen Arbeiten ist dann der Schornsteinfeger eigenständig verantwortlich. Abgasanlagen für Festbrennstoffe werden zwei- bis viermal, Abgasanlagen für Ölfeuerstätten werden einmal und für Abgasanlagen für Gasfeuerungsanlagen ist alle zwei Jahre eine Überprüfung empfohlen.

Großbritannien

In Großbritannien gibt es zwar eine Organisation des Schornsteinfegerhandwerks aber über eine staatliche Vorgabe von Kehr- und Überprüfungspflichten ist leider nichts bekannt. Die britische Botschaft in Berlin antwortete auf die Frage nach Kohlenmonoxidopfern, "von 1989 bis 1998 gab es 533 Todesfälle von Kohlenmonoxidvergiftungen durch Beheizungsgeräte im vereinten Königreich. Die Ursachen dazu waren: unzulängliche Belüftungen der Aufstellräume der Feuerstätten, verstopfte oder undichte Rauchabzüge, schlecht gewartete Schornsteine (Anmerkung des Verfassers: hieraus könnte eine mögliche staatliche Vorgabe zur Schornsteinreinigung abgeleitet werden) und fehlerhafte bzw. defekte Heizungsanlagen."

Niederlande

Auch in den Niederlanden existiert ein nationaler Verband der Schornsteinfeger. Eine staatliche Regelung einer Kehr- und Überprüfungspflicht gibt es zzt. noch nicht. Es wird lediglich empfohlen Feuerstätten unter 130 kW jährlich zu überprüfen, Feuerstätten über 130 kW sind einmal im Jahr zu überprüfen (beinhaltet auch die Reinigung der Feuerstätte). Die Durchführung kann durch den Schornsteinfeger erfolgen. (Anmerkung des Verfassers: Die Niederlande haben bei den Feuerstätten einen Anteil von über 30% an Brennwertfeuerstätten).

Belgien

In Belgien existiert eine staatliche Vorgabe für die Kehrung der Schornsteine an die Feuerstätten die mit festen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden angeschlossen sind. Die Stadt Brüssel will in absehbarer Zukunft das System des Schornsteinfegerhandwerks aus Deutschland einführen und erhofft sich daraus ein Signal für ganz Belgien. Entsprechende Gespräche führte die Verwaltung bereits mit dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. Die belgische Botschaft in Berlin antwortete auf die Frage nach Kohlenmonoxidopfern in ihrem Lande, "... in Belgien gibt es jährlich etwa 150 Opfer durch Kohlenmonoxidvergiftungen zu beklagen. Die Ursache ist zurückzuführen: auf Schornsteine, die nicht regelmäßig gefegt werden, auf schlecht gewartete Öfen oder Brenner und auf eine unzureichende Belüftung von beheizten Räumen."

Frankreich

 In Frankreich gibt es keine staatliche Regelung über eine Kehr- und Überprüfungspflicht. Trotzdem wird der Vollzug der Überwachung der Feuerungsanlagen im Einzelfall von der Feuerversicherung kontrolliert. Bei fehlendem Nachweis erhöht sich die Prämie der Feuerversicherung (ca. 50%) bzw. der Versicherungsschutz wird versagt. Festzustellen bleibt aber generell für Frankreich, dass die Verschmutzung innerhalb der Abgasanlage den häufigsten Grund für Unfälle mit Kohlenmonoxid darstellt. In Frankreich sind jedes Jahr mehr als 400 Tote und 8.000 Opfer in Folge von Kohlenmonoxidvergiftungen zu beklagen. (Anmerkung des Verfassers: Entnommen aus dem Referat von Ralph Willing, Schornsteinfeger aus dem Elsass anlässlich der Delegiertentagung des Schweizer Kaminfegermeister-Verbandes).  

Portugal

Hier existiert eine Sicherheitsregel gegen Brände in Wohnhäusern (Nr. 64190). Der Artikel 79 hierin besagt, dass die Gebäude über einen ständigen Sicherheitsbeauftragten verfügen müssen, der unter anderem auch die Überwachung und Reinigung der Schornsteine zu garantieren hat.  

Schweiz

Die Diskussion um ein liberales Schornsteinfegersystem hat sich seit 2004 gelegt. Die Mehrheit der Schweizer Kantone hat das bewährte System des Schornsteinfegerhandwerks behalten bzw. es wieder eingeführt. Grundsätzlich aber besteht für jeden Hauseigentümer die Verpflichtung, seine Abgasanlagen durch einen Schornsteinfeger reinigen zu lassen. Abgasanlagen für Feuerstätten mit festen Brennstoffen (Ganzjahresbetrieb) sind dreimal, Abgasanlagen für Feuerstätten mit festen Brennstoffen (nur Winterbetrieb) sind zweimal, Abgasanlagen für Ölheizungen (Ganzjahresbetrieb) sind zweimal und Abgasanlagen für Ölheizungen (nur Winterbetrieb) sind einmal im Jahr zu reinigen. Abgasanlagen für Gasheizungen bis 1 MW sind einmal im Jahr zu kontrollieren, eine Abgaswegüberprüfung und Messung wird alle zwei Jahre durchgeführt. Gemäß der Luftreinhalteverordnung werden bei der regelmäßigen Emissionsmessung bei Öl- und Gasfeuerstätten auch die NOx-Werte erfasst. Feststofffeuerstätten unter 70 kW werden nur im Beschwerdefall gemessen, über 70 kW ist diese regelmäßig alle zwei Jahre durchzuführen. Hinzu kommt bei den vorgenannten Feuerstätten die Messung alle zwei Jahre.  

Luxemburg

In Luxemburg werden Wartungsverträge zwischen Kunden und Schornsteinfegern abgeschlossen, damit im Schadensfall Reklamations- oder Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können. Eine einfache Reinigung eines Schornsteins kostet dort rund 71 Euro. Abnahmen von Heizungen und Abgaswegen führt ein technischer Dienst der Handwerkskammern zum Preis von ca. 45 Euro aus, fällig alle zwei Jahre. Luxemburg orientierte sich am hohen deutschen Standard und übernahm eine ganze Reihe von Normen und Verordnungen. Seit diese Entwicklung im Jahr 1995 eingeleitet wurde, ist die Zahl der CO-Toten spürbar gesunken.  

Österreich

In Österreich gibt es eine staatliche Vorgabe zur Kehr- und Überprüfungspflicht von Feuerungsanlagen. Der Vollzug wird durch die Bildung von Kehrbezirksbereichen mit der Besetzung mit drei Schornsteinfegermeistern geregelt. Der Hauseigentümer kann unter diesen drei Schornsteinfegermeistern den für ihn zuständigen auswählen (ein Wechsel ist nur zum Jahresende möglich). Der technische Bundesinnungswart des österreichischen Schornsteinfegerverbandes Michael Verderber berichtete, dass diese Möglichkeit kaum 0,5% der Hauseigentümer nutzen. Die Abgasanlagen und Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen viermal im Jahr, Abgasanlagen und Feuerstätten, die mit Öl beheizt werden, zweimal und Abgasanlagen und Gasgeräte einmal im Jahr gereinigt werden.  

Italien

In Italien gibt es keine staatlichen Vorgaben für die Kehr- und Überprüfungsarbeiten der Feuerungsanlagen. Trotzdem gibt es im Lande Schornsteinfeger, die in unregelmäßigen Abständen Kehrarbeiten ausführen. Entsprechend hoch (über 20.000 nach Feuerwehrangaben) sind deshalb die Rußbrände im Inneren des Schornsteins. Im Jahre 2005 hat z.B. die Feuerwehr die Stadt Udine aufgefordert, eine mind. einmalige Kehrpflicht für Schornsteine zu erlassen, da sie zzt. täglich zu einem bzw. mehreren Rußbränden ausrücken muss. Bedenkt man, dass sich das Schornsteinfegerhandwerk von Italien her europaweit ausgebreitet hat, ist diese Entwicklung mehr als verwunderlich.

Ungarn

In Ungarn ist die Überwachungspflicht für Feuerungsanlagen staatlich vorgeschriebenen. Schornsteinfeger werden in eingeteilte Kehrbezirke bestellt und führen hier periodisch die Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten durch. Die Budapester Zeitung berichtete am 25.10.2002, dass mehrere zehntausend Schornsteine in der Hauptstadt eine Gefahr darstellen. Die Heizsaison hätte zwar kaum begonnen, doch schon habe es die ersten schweren Unfälle wegen schlecht gewarteter Öfen und Schornsteine gegeben. Experten befürchten, dass sich die Gefahr der Kohlenmonoxidvergiftungen weiter erhöhen wird, wenn die ersten Nachtfröste auftreten. Diese Meldung veranlasste die Staatsregierung, das Schornsteinfegerhandwerk auch in das Bauvorlage- und Abnahmeverfahren mit einzubinden.

Slowenien

In Slowenien sind 2004 landesweit Kehrbezirke gebildet worden. In diesen führen die eingesetzten Schornsteinfeger die gesetzlich vorgegebene Reinigung der Schornsteine durch. Die Abgasanlagen für Festbrennstoffe werden viermal im Jahr, Abgasanlagen für Ölfeuerstätten einmal im Jahr und Abgasanlagen für Gasfeuerstätten einmal im Jahr gereinigt. Lüftungsanlagen werden einmal im Jahr überprüft und gereinigt. Durch die fehlende Abgaswegüberprüfung sind im Jahre 2006 bereits sechs Tote durch CO-Vergiftung zu beklagen und 800 Personen mussten wegen einer CO-Vergiftung auf der Intensivstation behandelt werden.  

Tschechien

Tschechien hat 2002 ein Luftreinhaltegesetz erlassen. Danach muss der Betreiber einer Heizungsanlage bis 200 kW Nennheizleistung die jährliche Durchführung der Überwachungsmessung nachweisen. Für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten an Feuerungsanlagen ist das Schornsteinfegerhandwerk verantwortlich.  

Polen

In Polen gibt es eine staatlich vorgeschriebene Überwachungspflicht für Feuerungsanlagen. Abgasanlagen für Feststofffeuerstätten werden viermal im Jahr, Abgasanlagen für Ölfeuerstätten zweimal im Jahr, Abgasanlagen für Gasfeuerstätten zweimal im Jahr, Lüftungsschornsteine mit und ohne Ventilator einmal im Jahr und Fabrikschornsteine zwölf mal im Jahr gereinigt. In Polen wurden 1989 die bis dahin geltenden Regeln aufgehoben, nach denen Schornsteinfeger mit dem Meisterdiplom eine Lizenz für einen Kehrbezirk erhielten. Die Tätigkeiten unterlagen nun den Bedingungen des freien Marktes, eine Kontrolle über den Vollzug der Kehr- und Überprüfungsarbeiten fand nicht statt. Als Folge stiegen die Schadensbrände sprunghaft an, jährlich waren bis zu 1.000 CO-Vergiftungen "überwiegend mit Todesfolge"  festzustellen. 1994 machte die polnische Regierung den Schritt rückgängig. Dem Schornsteinfegerhandwerk wurde wieder die alleinige Ausführung der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten übertragen.  

Estland und Lettland

Auch hier gibt es eine staatlich vorgeschriebene Kehr- und Überprüfungspflicht für Abgasanlagen. Das Schornsteinfegerhandwerk garantiert durch regelmäßige Kehrungen den Vollzug dieser Vorgaben.